Werbung im Fernsehen erfüllt heutzutage nicht mehr die gewünschte Wirkung. Sie wird meist als lästig empfunden und es gilt oft als sozial erwünschtes Verhalten, sich ihrer zu entziehen. Typisches Verhalten ist das Zapping, welches nicht nur die Benutzung der Fernbedienung zum Wechseln des Senders, sondern jedes Verhalten bezeichnet, durch welches die Aufmerksamkeit des Zuschauers von der Werbung abgelenkt wird, so z.B. den Raum zu verlassen, um sich ein Getränk zu holen oder die Toilette aufzusuchen. Der klassische Werbeblock als „Urform“ der Fernsehwerbung vermag nicht mehr zu leisten, was sich Werbetreibende davon versprechen. Andere Formen wurden entwickelt, um zunächst durch ihre Neuartigkeit aber auch durch ihre gesonderte Platzierung die Aufmerksamkeit des Zuschauers zu erregen. Neben der „normalen“ Blockwerbung gibt es die verschiedensten Arten des Sponsoring, Werbung, die redaktionell aufgemacht wird, Teleshop-Sendungen, Split Screen Werbung oder virtuelle Werbung. Lange Zeit waren solche Formen der Werbung nicht möglich, da die gesetzlichen Auflagen an die Sender sehr restriktiv gestaltet waren. Erst durch eine Liberalisierung der gesetzlichen Anforderungen wurden manche Werbeformen ermöglicht.
Was ist Werbung?
„Werbung ist die Kunst, auf den Kopf zu zielen und den Geldbeutel zu treffen“
[Vance Packard]
Definition von Werbung:
Brosius schreibt der Werbung im engeren Sinne im Hinblick auf diverse vorausgegangene Definitionsversuche folgende fünf konstituierende Merkmale zu. Demnach wird Werbung bestimmt durch den Gegenstand, das Ziel, die Instrumente, die Art der Kommunikation und den Kanal. Für die Fernsehwerbung, die sich per Definition als Kanal des Mediums Fernsehens bedient, leitet er weiter folgende Definition ab:
„(Fernseh-) Werbung ist der absichtliche Versuch der Beeinflussung durch systematische und strategische Anwendung von Gestaltungstechniken.“
[Brosius / Fahr (1996); S. 12]
Rogge liefert eine allgemeinere Definition, wenn er sagt:
„Werbung bezeichnet den Bereich des Marketing, der sich mit der Übermittlung von Informationen aus dem Unternehmen an den Markt bzw. die Markteilnehmer befasst.“
[Rogge (2004), S. 13]
Geschichte der Werbung:
Der Beginn der Institutionalisierung der Werbung wird für den angelsächsischen Raum zu Anfang des 19. Jahrhundert festgemacht. Im Jahre 1800 wurde die erste Annoncen Expedition gegründet.
Solche Annoncen Expeditionen beschäftigten sich zunächst mit der Vermittlung von Werberaum. Dieser wurde bei Zeitungsverlagen eingekauft und an Werbetreibende weiterverkauft. Mit der Zeit kamen weitere Dienstleistungen hinzu (z.B. die Gestaltung von Werbemitteln, Beratung, Anzeigenannahme, Übersetzung der Werbung in andere Sprachen und das Versenden der Druckvorlagen ins Ausland). In Deutschland kam es erst Mitte der fünfziger Jahre des 19. Jahrhunderts zur Gründung des ersten deutschen Annoncen-Bureaus. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts bekommt die Werbung (damals noch Reklame genannt) Unterstützung aus der Psychologie und es kommen erste Werbefachzeitschriften auf. Daneben trägt die Entstehung des Markenartikels mit dazu bei, dass sich eine Theorie der Werbung entwickelt, über die international diskutiert wird.
Zum ersten großen, internationalen Werbekongress reist 1913 auch eine deutsche Delegation nach Baltimore. In der weiteren Entwicklung wurden die Werbevermittler zu Werbeberatern, womit dem Wunsch der Unternehmen nach unabhängigen Beratern Rechnung getragen wurde. Bisher wurden Werbeflächen eingekauft und gegen Provision weitervermittelt, so dass die Expeditionen darauf bedacht waren, ihre gepachteten Werbeflächen an den Kunden zu vermitteln. Etwaige erfolgversprechendere andere Werbemittel wie Plakatwerbung, Werbebrief oder Prospekt wurden somit ausgeschlossen und dem Kunden nicht angeboten.
Das Arbeitsgebiet der Werbeberater wurde weiter aufgegliedert, so dass es Fachleute für Texte, Typographie und Illustration gab. In den zwanziger Jahren entstanden die ersten Lehrstühle für Werbewesen in den USA. Mitte der zwanziger Jahre kamen die ersten Werbeagenturen in Deutschland auf.
[Vgl. Schierl (2003), S. 89-91]
Fernsehwerbung
Um die Geschichte der Fernsehwerbung zu beschreiben, ist es nötig, bei der des Hörfunks zu beginnen. Denn bereits bei der Planung des öffentlichen Rundfunks in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts standen die beiden Konzepte (Finanzierung durch Gebühren oder Finanzierung durch Werbung) zur Diskussion. Und obwohl sich das neue Medium Radio zunächst als einziges Finanzierungsinstrument der Rundfunkgebühren bedienen sollte, gab es schon früh Anfragen von Unternehmen an die Post, „Werbedurchsprüche“ senden zu können. Dabei gab es offiziell keine Werbung, sollte sich der Rundfunk nach dem Bestreben der Gründer doch als „Bildungs- und Unterhaltungsrundfunk“ etablieren. Insbesondere das Verlagswesen hatte die Gefahr des neuen Mediums erkannt und achtete penibel darauf. Eine finanzielle Beteiligung am neuen Medium durch Zeitungsverleger gab es nicht, so dass die (mit Ausnahme von Bayern) als Aktiengesellschaften fungierenden Programmanbieter ihre Aktionäre vorwiegend aus branchenfremden Gebieten rekrutierten. Die Entscheidung für eine Finanzierung durch Gebühren war zwar gefällt worden, doch bereits in der ersten Sendung der „Berliner Funkstunde AG“ in den frühen zwanziger Jahren wurde mit dem Hinweis, dass die Begleitung des Eröffnungskonzerts durch ein ‚Steinway-Flügel’ erfolgte, ein erstes Product Placement akustischer Art getätigt. Ebenso fand z.B. die Firma Erwähnung, die die Uhr hergestellt hat, von der die Zeitansage abgelesen wurde. So forderte im Mai 1924 das Reichspostministerium die Rundfunkanstalten auf, diese Reklame, die zu Beginn noch vertretbar gewesen sei, um die Kosten zu senken, zu unterlassen, zumal es durch die Gebühreneinnahmen unnötig sei, weitere Einnahmen durch Werbung zu erzielen. Doch zu diesem Zeitpunkt hatten die Sender in Berlin und Leipzig bereits gegen Gebühr „werbende Vorträge von 15 bis 20 Minuten Dauer“ verbreitet. Es kam zu Protesten seitens der Zeitungsverleger, welche den Durchbruch der Radiowerbung noch beschleunigten. Indem klare Regelungen für die Hörfunkwerbung geschaffen wurden, so dass diese nicht unbezahlt, nur am Vormittag und nicht an Sonn- und Feiertagen ausgestrahlt werden durfte, war der Kulturauftrag nicht mehr gefährdet und der Grundstein für die offizielle Zulassung von Werbung im Hörfunk gelegt. Es kam zur Gründung der ‚Deutschen Reichs-Postreklame GmbH’, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Reichspost, welche fortan die Abwicklung mit den werbenden Unternehmen übernahm. Den Sendegesellschaften kamen 20 Prozent des Reingewinns zu. Dafür sollten sie die Ausführung der Aufträge sicherstellen und für eine Eingliederung der Werbung in das Programm sorgen. Es kam zur Schaffung allgemeiner Richtlinien, nach denen politische und religiöse Werbung, sowie Werbung für Vergnügungsstätten und alkoholische Getränke verboten waren. Außerdem sollte Werbung als solche für den Hörer erkennbar sein. Bereits in den ersten Stunden der Rundfunkwerbung gab es unterschiedliche Werbeformen: Man unterschied damals zwischen Kurzsendungen, Werbevorträgen und Werbekonzerten.
Kurzsendungen waren Einzeldurchsagen von höchstens einer Minute Dauer, die täglich in der Zeit zischen 18:20 und 18:30 ausgestrahlt wurden. Werbevorträge sollten interessant und wissenschaftlicher bzw. belletristischer Art sein. Bemerkenswert war, dass trotz der Richtlinie, dass Werbung als solche für den Hörer erkennbar sein sollte, sie in die Werbevorträge beiläufig eingebaut wurde. Diese Form der Hörfunkwerbung hatte eine Maximaldauer von 15 Minuten. Werbekonzerte unterlagen Sondervereinbarungen. Werbenden Unternehmen wurde die Wahl gelassen, ob sie ein eigenes Orchester stellen, von Platte spielen lassen oder die Berliner Funkkapelle engagieren wollten.
Im Mai 1925 wurde die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH (RRG) als Dachorganisation gegründet und es kam zu ersten einheitlichen Regelungen für alle Regionalgesellschaften. So sollte vermieden werden, dass durch die Reklame die kulturelle Bedeutung des Rundfunks gefährdet würde, es sollten zusammenhängende Reklameblöcke mit begrenzter Dauer existieren, die Rundfunkwerbung sollte deutlich vom redaktionellen Programmteil getrennt und als solche erkennbar sein und es sollte kein Zweifel daran aufkommen, dass nicht der Sender, sondern der jeweilige Hersteller für seine Produkte warb.
Zu Beginn der 30er Jahre hatten sich die technischen Bedingungen bereits verbessert. Radio musste nicht mehr über den Kopfhörer gehört werden, so dass nebenbei andere Tätigkeiten verrichtet werden konnten und durch die Möglichkeit, Werbung vorproduziert auf Schallplatte aufnehmen zu können, konnte sie vielerorts gleichzeitig ausgestrahlt werden. So waren bundesweite Kampagnen und die Schaffung eines akustischen corporate designs möglich.
Mittlerweile gab es ca. 4 Millionen Gebührenzahler. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten waren die Einnahmen, die die Sender durch das Ausstrahlen von Werbespots erzielten, unwichtig. Die Finanzierung des Betriebs war ohnehin gesichert. Die Werbung im Radio nahm zugunsten der Werbung für den Rundfunk ab. Zum Jahresbeginn 1936 verbot das Propagandaministerium Rundfunkwerbung generell. In der Zeit des Krieges von 1939 bis 1945 war Werbung im Radio wegen der Mangelwirtschaft obsolet. Lediglich der „Volksempfänger“ wurde im Rundfunk beworben.
Nach Ende des zweiten Weltkriegs wurden alle im Nationalsozialismus erschienenen Medien verboten. Die Alliierten errichteten eigene Sender in denen die angestellten deutschen Mitarbeiter mehr und mehr die Programmgestaltung übernehmen konnten. In den von Briten Nordwestdeutscher Rundfunk), Franzosen (Südwestfunk) und Amerikanern besetzten Zonen wurden zentrale Organisationen geschaffen, wobei die Amerikaner in jedem Land ihrer Zone eigene Rundfunkanstalten schufen (Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk und Radio Bremen). Auch in der Nachkriegsphase herrschte Mangelwirtschaft, so dass zunächst kaum Anlass bestand, im Rundfunk Werbung zu senden. Die nach dem Krieg gebildeten Rundfunkanstalten finanzierten sich aus Gebühren, ein weiterer Aspekt, der gegen die Ausstrahlung von Werbung sprach. So war die erste Radiowerbung nach dem Krieg erst 1948 im amerikanischen Sender RIAS Berlin zu hören. Nach der Währungsreform war das Angebot an Waren wieder gestiegen und so begannen nach und nach die einzelnen Sender, Werbung in ihr Programm aufzunehmen. Bis 1954 war auch der letzte Sender dazu übergegangen und alle Rundfunkanstalten hatten sich in der „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“, kurz ARD zusammengeschlossen.
[Vgl. Fischer / Westermann (2001); S. 4-16]
Schnitt
Warum heute neue Werbeformen nötig werden:
Zapping:
Als Zapping bezeichnet man das Umgehen von Werbung im Fernsehen durch Umschalten auf ein anderes Programm. Ursprünglich kommt das Verb zapping aus dem Comic Buck Rogers und bezeichnet das „Beseitigen von Unangenehmem“. Zapping kann jedoch auch synonym für jedes Vermeiden von Fernsehwerbung benutzt werden, also auch für das Vermeiden durch Abwesenheit oder das Beschäftigen mit anderen Dingen. Friedrichsen und Friedrichsen haben zu dieser Thematik herausgestellt, dass in der Literatur 4 Formen des Zappings unterschieden werden:
- Mechanisches Zapping:
Werbung im Fernsehen wird durch Wechseln des Kanals vermieden. Diese Form ist meist gemeint, wenn im allgemeinen Sprachgebrauch von Zapping die Rede ist. Das Wechseln des Programmkanals lässt sich weiter unterscheiden:
o Sticken:
Im Prinzip das Gegenteil zum Zapping, da man in einem Programm „feststeckt“. Es wird (fast) nicht umgeschaltet und somit auch die Werbung wahrgenommen.
o Hopping:
Beim Hopping wird zwischen mindestens zwei Sendungen hin- und hergeschaltet, um so mehr als ein Programm verfolgen zu können.
o Flipping (Scanning):
Vor dem eigentlichen Fernsehen werde alle Kanäle durchgeschaltet, um sich so über das Programmangebot zu informieren.
o Switching (Gazing):
Das Umschalten, um sich ein eigenes Programm aus den verschiedenen Programmteilen zusammenzustellen oder um bessere Programmalternativen zu finden wird als Switching bezeichnet. Dabei kann die Art unterschieden werden in Arrowing, bei dem mittels Programmdurchlauftasten (hoch / runter) umgeschaltet wird, und Jumping, bei dem gezielt Programme über die Programmwahltasten angesteuert werden.
- Physisches Zapping:
Die Werbeunterbrechung wird genutzt, um zum Kühlschrank zu gehen oder die Toilette aufzusuchen. Besonders bei hohem Involvement gegenüber dem eigentlichen Programm (dem redaktionellen Inhalt) ist solches Verhalten zu beobachten, da gezielt die Werbepause abgewartet wird, um diese Tätigkeiten dann auszuüben.
- Psychisches Zapping:
Die Aufmerksamkeit wird Während der Werbung anderen Tätigkeiten gewidmet. Es liegt nur ein geringes Medieninvolvement vor, so dass dem Fernseher in dieser Zeit kaum oder gar keine Beachtung geschenkt wird.
- Zipping:
Wird eine Sendung aufgezeichnet und die Werbeunterbrechung durch schnelles Vorspulen umgangen, so spricht man vom Zipping.
In manchen Fällen wird sogar die Entscheidung für Pay-TV als Zapping bezeichnet, da hier ein Betrag gezahlt wird, um exklusive Programmangebote ohne Werbung empfangen zu können. Die anfänglich bei diesen Sendern gegebene Werbefreiheit hat aber mittlerweile (insbesondere bei Sportübertragungen) abgenommen, so dass eine Zuordnung zum Zapping fraglich ist.
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Literatur:
Brosius, Hans-Bernd; Fahr, Andreas (1996), Werbewirkung im Fernsehen - aktuelle Befunde der Medienforschung, München
Fischer, Heinz D.; Westermann, Arne (2001), Knappe Geschichte der Hörfunk- und Fernsehwerbung in Deutschland, Hagen
Friedrichsen, Mike (2004), Fernsehwerbung – quo vadis? Auf dem Weg in die digitale Medienwelt, Wiesbaden
ohne Verfasser (2007) (a); SevenOne Media; neue Werbeprodukte 2007, Unterföhring; online unter: http://www.sevenonemedia.de/imperia/md/content/content/TopThemen/Werbeformen/Downloads/Neue_Werbeprodukte_2007_ohne_Videos.pdf
Rogge, Hans-Jürgen (2004), Werbung, 6. Aufl., Ludwigshafen (Rhein)
Schierl, Thomas (2003), Werbung im Fernsehen. Eine medienökonomische Untersuchung zur Effektivität und Effizienz werblicher TV-Kommunikation, Köln


